Treffpunkt Mensa im Schulzentrum Höhnisch e.V.

 

 

 

Satzung

 

§ 01    Name und Sitz des Vereins

 

01.01    Der Verein führt den Namen:

 

„Treffpunkt Mensa im Schulzentrum Höhnisch e.V.“

 

                        Er hat seinen Sitz in Dusslingen

 

01.02    Er ist in das Vereinsregister eingetragen.

 

 

§ 02    Zweck

 

Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, insbesondere durch Zubereitung und Ausgabe von Mahlzeiten in der Mensa.

Durch Betreuung von Schülern im Zeitraum zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht übernimmt der Verein erzieherische Aufgaben.

 

Dadurch fördert der Verein die Begegnung von Schülern, Eltern, Lehrern und Freunden des Schulzentrums auf dem Höhnisch.

 

 

 

§ 03    Gemeinnützigkeit

 

03.01  Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige 

Zwecke im Sinne der Abgabenordnung § 51 ff von 1977. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus  den Mitteln des Vereins. Der Verein begünstigt auch keine Personen durch unverhältnismäßig hohe Vergütung oder durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind.

 

03.02  Der Verein ist politisch und konfessionell neutral

 

03.03  Die Ämter werden ehrenamtlich ausgeführt.

 

03.04  Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirt-

schaftliche Zwecke

 

 

§ 04    Geschäftsjahr

 

04.01  Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

 

 

§ 05    Mitgliedschaft

 

05.01    Mitglieder des Vereins können nur aktiv in der Mensa mitarbeitende

Personen werden.

 

05.02    Der Eintritt in den Verein kann jederzeit erfolgen.

Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Antrag erworben, über dessen Annahme der Vorstand durch schriftliche Mitteilung entscheidet.

Eine eventuelle Ablehnung hat schriftlich zu erfolgen und bedarf keiner Begründung.

 

 

§ 06    Pflichten

 

06.01Jedes Mitglied wirkt turnusmäßig unentgeltlich bei der Organisation,

  Zubereitung und Ausgabe der Mahlzeiten mit.

 

06.02Der Vorstand regelt den Einsatz der Mitglieder mit deren Einverständnis

in einer Geschäftsordnung.

 

06.03Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben.

 

 

 

§ 07    Verlust der Mitgliedschaft

 

            07.01  Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Ende der Tätigkeit für die Mensa,                       Austrittserklärung oder Ausschluss.

 

07.02    Der jederzeit mögliche Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären.

 

07.03    Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand durch schriftlichen Bescheid.

 

 

 

 

 

§ 08    Organe und  Aufgabenverteilung

 

08.01    Organe des Vereins sind der Vorstand, der Arbeitskreis und die Mitgliederversammlung.

 

 

 

 

§ 09    Vorstand

 

09.01    Der Vorstand besteht aus:

 

a)                 dem / der Vorsitzenden

b)                 zwei Stellvertreter / innen des / der Vorsitzenden

c)                  dem / der Kassenwart / in

d)                 dem / der Schriftführer / in

e)                 dem / der Pressewart / in

f)                    zwei Kassenprüfern / Kassenprüferinnen

 

09.02    Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, die stell –vertretenden Vorsitzenden und der Kassenwart.

Jeder vertritt den Verein allein.

Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt.

Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt.

 

09.03    Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich.

 

09.04    Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.

 

 

§ 10    Arbeitskreis

 

10.01    Der Arbeitskreis besteht aus dem Vorstand und den verantwortlichen

Personen der einzelnen Kochgruppen.

 

 

§ 11    Die Jahreshauptversammlung

 

11.01    Die Jahreshauptversammlung findet im ersten Quartal jeden Jahres

statt.

 

11.02    Die Einladung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei

Wochen ( 14 Tagen ) und Bekanntgabe der Tagesordnung.

           

                        Die Jahreshauptversammlung hat folgende Aufgaben:

 

1.  Jahresbericht des Vorstandes, des Kassenverwalters und der                        Kassenprüfer sowie des Schriftführers entgegenzunehmen und

      Entlastung zu erteilen.

 

2.       Jede Haupt- und Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf

die Zahl der erscheinenden Mitglieder beschlussfähig.

Sie entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit.

Lediglich bei Änderung der Satzung ist eine 2/3- Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

 

3.       Für eine Mitgliederversammlung,  die über die Auflösung des

Vereins beschließen soll gilt § 13.

 

 

 

§ 12    Versammlungsprotokoll

 

12.01    Über die Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer eine Niederschrift

aufzunehmen, die von ihm und einem weiteren Vorstandsmitglied zu

unterzeichnen ist.

 

12.02    Mitglieder werden in einem Namensverzeichnis geführt.

 

 

§ 13    Auflösung des Vereins

 

13.01    Über eine Auflösung entscheidet eine mit einer Frist von einem Monat

 nach § 11 Abs. 2 einzuberufenden Mitgliederversammlung.

 

13.02    Die Mitgliederversammlung, die über die Auflösung des Vereins

            beschließt, ist nur dann beschlussfähig, wenn mindestens ¾ der stimm-

      berechtigten Mitglieder anwesend sind und 2/3 dieser anwesenden

      Stimmen die Auflösung beschließen.

 

13.03    Ist die Versammlung nicht beschlussfähig, so hat innerhalb von vier

Wochen die Einberufung einer zweiten Versammlung zu erfolgen,

die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Stimmen mit ¾

Mehrheit der anwesenden Stimmen die Auflösung beschließen kann.

           

13.04    Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks

Fällt das Vermögen des Vereins an den Schulträger des Schulzentrums

auf dem Höhnisch, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige schulische Zwecke zu verwenden hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diese Satzung wurde am 10.04. 2002  von der Vorstandsvorsitzenden Susanne Göltenboth-Leutert, den beiden Vertreterinnen Anne Kleine-Ebel und Elisabeth Schaper, sowie der Kassenwartin Heidi Bronner unterzeichnet und vom Notariat Gomaringen beglaubigt.

Die Eintragung in das Vereinsregister ist beantragt.