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Hinweise für die Eltern

Im Grundgesetz, Art. 6, Abs. 2 steht:

„Pflege und Erziehung der Kinder ist das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Viele Lehrkräfte an unserer Schule sind auch Eltern und wissen daher, dass die häusliche Erziehung in den letzten Jahren schwieriger geworden ist. Der Schulerfolg Ihrer Kinder wird nicht allein durch die Bedingungen im Schulhaus und im Klassenzimmer bestimmt, sondern auch durch eine gute familiäre Atmosphäre. Eltern und Lehrer haben das gemeinsame Ziel, die Entwicklung der Kinder so zu fördern, dass die Kinder mit zunehmendem Alter immer mehr eigenverantwortlich handeln können. Dieses gemeinsame Ziel erreichen wir jedoch mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung in unserem jeweiligen Handeln. Die Schüler in den unteren Klassen müssen vor allem lernen, ihren Alltag zu organisieren und dafür feste Gewohnheiten zu entwickeln, damit der Unterricht erfolgreich werden kann.

Folgendes ist aus Sicht der Schule wichtig:

  • Feste häusliche Arbeitszeiten.
  • Ein passender, ruhiger Arbeitsplatz.
  • Verfügbarkeit aller benötigten Lern- und Arbeitsmittel
  • Eltern sollen sich ein Bild davon machen, welche Hausaufgaben ihr Kind zu erledigen hat und welche Leistungserhebungen (z.B. Klassenarbeiten) anstehen. Es geht nicht darum, dass Kinder absolut richtig gelöste Hausaufgaben vorlegen können, jedoch müssen sie ordentlich gemacht sein. Die Anstrengung um die richtige Lösung ist wichtig, damit Lehrer erfahren können, wo die Fehlerursachen/Probleme liegen. Lernen und für den Erfolg arbeiten strengt an. Diese Anforderungen sind für die Persönlichkeitsentwicklung unabdingbar.
  • Nutzen Sie auch das Hausaufgabenheft als Informations- und Kommunikationsmittel.
  • Kinder sollen sich am Vortag den Stundenplan des Folgetages vergegenwärtigen und die Schultasche entsprechend packen. Zu schwere, d.h. nicht für den Tag gepackte Schultaschen, können wegen des zu hohen Gewichts zu Haltungsschäden führen.
  • Eine gesunde Lebensweise, dazu gehört auch ein entsprechendes Frühstück und Pausenbrot sowie ausreichend Schlaf, sind ebenso wichtig für ein gefestigtes Lernverhalten wie eine mit Freunden verbrachte Freizeit bei Sport und Spiel.
  • Das Gespräch in der Familie - nicht nur über die Schule - ist wichtig für die Sprachentwicklung und durch Gespräche im Unterricht nicht zu ersetzen. Es ist eine wichtige „Bildungsmaßnahme" der Familie.
  • Das Gespräch über Schule und Unterricht ermöglicht Ihnen über die Leistungsbewertungen hinaus eine realistische Einschätzung über das Leistungsvermögen Ihres Kindes.
  • Achten Sie auf eine der Witterung entsprechende Kleidung, die einen auch bei ungünstigem Wetter ungefährdeten Aufenthalt im Pausenhof möglich macht.

Mit zunehmendem Alter bestimmen vor allem Gleichaltrige (Freunde) und die gesellschaftlichen (Mode-) Trends das Verhalten der Heranwachsenden. Ein Nachlassen der schulischen Leistungen ist in der Pubertät wahrscheinlich. Erfolg und Misserfolg in der Schule werden zunehmend von den Jugendlichen selbst verantwortet. Dies kann durch eine in früheren Jahren entwickelte kritisch-positive Einstellung gegenüber der Schule unterstützt werden.

  • Schlechte Schulleistungen sollten kein Kriterium sein für die Art und das Maß der Zuwendung/Anerkennung den Kindern gegenüber.
  • Das in den vorangegangenen Jahren zur guten Gewohnheit gewordene Gespräch und das Vorbild der Eltern im Verhalten, etwa im Zusammenhang mit dem Konsum von (Alltags-) Drogen, kann Jugendlichen den Übergang in das Erwachsenenalter auch in diesem Bereich erleichtern. An der Schule ist der Konsum von (Alltags-) Drogen strikt verboten.
  • Verhindern Sie, dass Ihr Kind ohne ernsthaften Grund der Schule fernbleibt. Die Lücken, die durch häufigeres Fehlen im Unterricht entstehen ,sind schwer und nur mit zusätzlicher Anstrengung zu füllen. Klassenarbeiten werden in der Regel nachgeschrieben .
  • Medienkonsum darf nicht zum Stress werden. Jedoch ist es für eine erfolgreiche Schullaufbahn unabdingbar, die Chancen und Möglichkeiten, die mit den Medien gegeben sind, intelligent zu nutzen. Dies gilt für die begleitende Vorbereitung verschiedener Unterrichtsthemen und die damit verbundene Möglichkeit diese Themen am Familientisch zu diskutieren. Der PC sollte weniger als Spielgerät (Gewaltspiele), sondern als Arbeits- und Informationsmittel genutzt werden.
  • Die Schule muss auch in dieser Altersstufe weiterhin Priorität vor Freizeit und auch Jobinteressen haben. Ausreichend Schlaf ist notwendig um den zunehmenden Anforderungen des Unterrichts zu entsprechen.
  • Wachsende Selbstverantwortung und Persönlichkeitsentwicklung bedeuten auch eigene Standpunkte im Verhalten gegenüber Schule und Lehrern zu finden. Bei Auseinandersetzungen in Konfliktsituationen, z.B. über „richtiges" Lehrerverhalten, ist es für die Einstellung der Jugendlichen dem Unterricht gegenüber und auch in Bezug auf ihre Lernmotivation ungünstig, wenn Sie als Eltern gemeinsam mit Ihrem Kind eine Haltung gegen Lehrer/Schule einnehmen. Vielmehr ist es in dieser Situation wichtig, vorgegebene Einrichtungen (wie z.B. Verbindungslehrer, Elternvertreter ...) zur Lösung von Streitigkeiten einzubeziehen und grundsätzlich das Gespräch zu suchen. Eine negative Einstellung der Schule gegenüber blockiert massiv erfolgreiches Lernen.
  • Der Besuch von Schulveranstaltungen, von Klassenpflegschaftsabenden und Elternsprechtagen hilft diese für die Lernmotivation wichtige positive Einstellung gegenüber der Schule zu festigen.
 

Auf folgende gesetzliche Regelungen zur Schulpflicht weisen wir hin:

Es gilt die gesetzliche Schulpflicht. Die Schüler sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht und an allen sonstigen Veranstaltungen der Schule, deren Besuch nicht ausdrücklich als freiwillig erklärt worden ist, teilzunehmen sowie die Schulordnung einzuhalten.

Es ist die Pflicht der Erziehungsberechtigten, sich über Verhalten und Leistungen ihrer Kinder in der Schule zu informieren. Die Erziehungsberechtigten sollten hierzu regelmäßig Gespräche mit den Lehrern ihrer Kinder führen.

Sollten Schüler krankheitsbedingt nicht am Unterricht teilnehmen können, so gilt die in der Schulbesuchsverordnung geregelte Entschuldigungspflicht:

Spätestens am zweiten Tag der Verhinderung müssen die Erziehungsberechtigten ihr Kind gegenüber der Schule mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich entschuldigen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Entschuldigung binnen drei Tagen nachzureichen. Unentschuldigtes Fehlen von Schülern wird in dem hierfür vorgesehenen Abschnitt der Karteikarte des Betreffenden vermerkt und den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt.

Erkrankt ein Schüler während der Unterrichtszeit, so teilt er dies der unterrichtenden Lehrkraft mit. Diese zuständige Lehrkraft entscheidet entsprechend der beobachtbaren Symptome über das weitere Vorgehen. Wenn der Schüler wegen Unwohlseins heim möchte, so muss durch die Schule zuerst ein Erziehungsberechtigter verständigt werden. Nur wenn dieser zustimmt, kann der Erkrankte nach Hause gehen. Die Schule ergreift, falls der Erkrankte nicht heim kann, die geeigneten Maßnahmen, z.B. Ausruhen im Krankenzimmer, Aufenthalt an der frischen Luft, notfalls Verständigung eines Arztes.
Der Schüler nimmt ein Formblatt mit dem Entlassungsgrund nach Hause. Ein Erziehungsberechtigter bestätigt die Kenntnisnahme durch seine Unterschrift.

Eine Beurlaubung vom Schulbesuch ist nur in den besonders begründeten Ausnahmefällen, die in §  4 der Schulbesuchsverordnung gesetzlich geregelt sind, auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten möglich. Das Gesuch wird beim Klassenlehrer eingereicht, welcher in Abstimmung mit der Schulleitung darüber entscheidet. Um die Rechtmäßigkeit des Antrags zu klären, kann die Schule von den Erziehungsberechtigten einen Nachweis fordern wie z.B. die Vorlage eines Einladungsschreibens zu der Veranstaltung, für die der Schüler vom Unterricht beurlaubt werden soll.

Die Freistellung von Schülern vom Unterricht handhabt die Schule entsprechend § 3 der Schulbesuchsverordnung.
Schüler werden vom Sportunterricht teilweise oder ganz befreit, wenn ihr Gesundheitszustand dies erfordert. Von anderen Fächern oder unterrichtlichen Veranstaltungen ist eine Befreiung nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Befreiung muss rechtzeitig schriftlich von den Erziehungsberechtigten beantragt werden. Das Gesuch ist an den Fachlehrer zu richten. Bei länger dauernder Erkrankung des Schülers ist ein ärztliches Zeugnis erforderlich. Wenn die körperliche Beeinträchtigung des Schülers offensichtlich die Teilnahme am Unterricht nicht erlaubt, so ist kein schriftlicher Antrag notwendig.
Freigestellte Schüler sind im Unterricht anwesend, soweit sie nicht aus besonderen Gründen von der zuständigen Lehrkraft beurlaubt sind.

Bei Vorliegen von Glaubens- und Gewissensgründen besteht das Recht zur Abmeldung vom Religionsunterricht. Diese Abmeldung ist bis zu 2 Wochen nach Beginn des Unterrichts des Schulhalbjahres mit Wirkung für das Schulhalbjahr möglich. Schüler der Klassen 8-10, die sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben, sind zur Teilnahme am Ethikunterricht verpflichtet.

Der Besuch einer Arbeitsgemeinschaft ist freiwillig, nach der Anmeldung jedoch bindend.

Wurde Unterrichtsstoff aufgrund einer Erkrankung oder Beurlaubung versäumt, so ist dieser von den Schülern eigenverantwortlich nachzuholen.