| Hinweise
für die Eltern
Im Grundgesetz, Art. 6, Abs. 2
steht:
„Pflege und Erziehung der
Kinder ist das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen
obliegende Pflicht.“ Viele Lehrkräfte an unserer Schule sind auch
Eltern und wissen daher, dass die häusliche Erziehung in den letzten
Jahren schwieriger geworden ist. Der
Schulerfolg Ihrer Kinder wird nicht allein durch die Bedingungen im
Schulhaus und im Klassenzimmer bestimmt, sondern auch durch eine gute
familiäre Atmosphäre. Eltern und Lehrer haben das gemeinsame Ziel, die
Entwicklung der Kinder so zu fördern, dass die Kinder mit zunehmendem
Alter immer mehr eigenverantwortlich handeln können. Dieses gemeinsame
Ziel erreichen wir jedoch mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung in
unserem jeweiligen Handeln. Die Schüler in den unteren Klassen müssen
vor allem lernen, ihren Alltag zu organisieren und dafür feste
Gewohnheiten zu entwickeln, damit der Unterricht erfolgreich werden
kann.
Folgendes ist aus Sicht der Schule
wichtig:
- Feste häusliche Arbeitszeiten.
- Ein passender, ruhiger
Arbeitsplatz.
- Verfügbarkeit aller
benötigten Lern- und Arbeitsmittel
- Eltern sollen sich ein Bild
davon machen, welche Hausaufgaben ihr Kind zu erledigen hat und
welche Leistungserhebungen (z.B. Klassenarbeiten) anstehen. Es geht
nicht darum, dass Kinder absolut richtig gelöste Hausaufgaben
vorlegen können, jedoch müssen sie ordentlich gemacht sein. Die
Anstrengung um die richtige Lösung ist wichtig, damit Lehrer
erfahren können, wo die Fehlerursachen/Probleme liegen. Lernen und
für den Erfolg arbeiten strengt an. Diese Anforderungen sind für
die Persönlichkeitsentwicklung unabdingbar.
- Nutzen Sie auch das
Hausaufgabenheft als Informations- und Kommunikationsmittel.
- Kinder sollen sich am Vortag
den Stundenplan des Folgetages vergegenwärtigen und die Schultasche
entsprechend packen. Zu schwere, d.h. nicht für den Tag gepackte
Schultaschen, können wegen des zu hohen Gewichts zu
Haltungsschäden führen.
- Eine gesunde Lebensweise, dazu
gehört auch ein entsprechendes Frühstück und Pausenbrot sowie
ausreichend Schlaf, sind ebenso wichtig für ein gefestigtes
Lernverhalten wie eine mit Freunden verbrachte Freizeit bei Sport
und Spiel.
- Das Gespräch in der Familie -
nicht nur über die Schule - ist wichtig für die Sprachentwicklung
und durch Gespräche im Unterricht nicht zu ersetzen. Es ist eine
wichtige „Bildungsmaßnahme" der Familie.
- Das Gespräch über Schule und
Unterricht ermöglicht Ihnen über die Leistungsbewertungen hinaus
eine realistische Einschätzung über das Leistungsvermögen Ihres
Kindes.
- Achten Sie auf eine der
Witterung entsprechende Kleidung, die einen auch bei ungünstigem
Wetter ungefährdeten Aufenthalt im Pausenhof möglich macht.
Mit zunehmendem Alter bestimmen
vor allem Gleichaltrige (Freunde) und die gesellschaftlichen (Mode-)
Trends das Verhalten der Heranwachsenden. Ein Nachlassen der schulischen
Leistungen ist in der Pubertät wahrscheinlich. Erfolg und Misserfolg in
der Schule werden zunehmend von den Jugendlichen selbst verantwortet.
Dies kann durch eine in früheren Jahren entwickelte kritisch-positive
Einstellung gegenüber der Schule unterstützt werden.
- Schlechte Schulleistungen
sollten kein Kriterium sein für die Art und das Maß der
Zuwendung/Anerkennung den Kindern gegenüber.
- Das in den vorangegangenen
Jahren zur guten Gewohnheit gewordene Gespräch und das Vorbild der
Eltern im Verhalten, etwa im Zusammenhang mit dem Konsum von
(Alltags-) Drogen, kann Jugendlichen den Übergang in das
Erwachsenenalter auch in diesem Bereich erleichtern. An der Schule
ist der Konsum von (Alltags-) Drogen strikt verboten.
- Verhindern Sie, dass Ihr Kind
ohne ernsthaften Grund der Schule fernbleibt. Die Lücken, die durch
häufigeres Fehlen im Unterricht entstehen ,sind schwer und nur mit
zusätzlicher Anstrengung zu füllen. Klassenarbeiten werden in der
Regel nachgeschrieben .
- Medienkonsum darf nicht zum
Stress werden. Jedoch ist es für eine erfolgreiche Schullaufbahn
unabdingbar, die Chancen und Möglichkeiten, die mit den Medien
gegeben sind, intelligent zu nutzen. Dies gilt für die begleitende
Vorbereitung verschiedener Unterrichtsthemen und die damit
verbundene Möglichkeit diese Themen am Familientisch zu
diskutieren. Der PC sollte weniger als Spielgerät (Gewaltspiele),
sondern als Arbeits- und Informationsmittel genutzt werden.
- Die Schule muss auch in dieser
Altersstufe weiterhin Priorität vor Freizeit und auch Jobinteressen
haben. Ausreichend Schlaf ist notwendig um den zunehmenden
Anforderungen des Unterrichts zu entsprechen.
- Wachsende Selbstverantwortung
und Persönlichkeitsentwicklung bedeuten auch eigene Standpunkte im
Verhalten gegenüber Schule und Lehrern zu finden. Bei
Auseinandersetzungen in Konfliktsituationen, z.B. über „richtiges"
Lehrerverhalten, ist es für die Einstellung der Jugendlichen dem
Unterricht gegenüber und auch in Bezug auf ihre Lernmotivation
ungünstig, wenn Sie als Eltern gemeinsam mit Ihrem Kind eine
Haltung gegen Lehrer/Schule einnehmen. Vielmehr ist es in dieser
Situation wichtig, vorgegebene Einrichtungen (wie z.B.
Verbindungslehrer, Elternvertreter ...) zur Lösung von
Streitigkeiten einzubeziehen und grundsätzlich das Gespräch zu
suchen. Eine negative Einstellung der Schule gegenüber blockiert
massiv erfolgreiches Lernen.
- Der Besuch von
Schulveranstaltungen, von Klassenpflegschaftsabenden und
Elternsprechtagen hilft diese für die Lernmotivation wichtige
positive Einstellung gegenüber der Schule zu festigen.
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Auf folgende gesetzliche
Regelungen zur Schulpflicht weisen wir hin:
Es gilt die gesetzliche Schulpflicht.
Die Schüler sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am
Unterricht und an allen sonstigen Veranstaltungen der Schule,
deren Besuch nicht ausdrücklich als freiwillig erklärt worden
ist, teilzunehmen sowie die Schulordnung einzuhalten.
Es ist die Pflicht der
Erziehungsberechtigten, sich über Verhalten und Leistungen
ihrer Kinder in der Schule zu informieren. Die
Erziehungsberechtigten sollten hierzu regelmäßig Gespräche mit
den Lehrern ihrer Kinder führen.
Sollten Schüler krankheitsbedingt nicht
am Unterricht teilnehmen können, so gilt die in der
Schulbesuchsverordnung geregelte Entschuldigungspflicht:
Spätestens am zweiten Tag der
Verhinderung müssen die Erziehungsberechtigten ihr Kind
gegenüber der Schule mündlich, fernmündlich, elektronisch oder
schriftlich entschuldigen. Im Falle elektronischer oder
fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche
Entschuldigung binnen drei Tagen nachzureichen. Unentschuldigtes
Fehlen von Schülern wird in dem hierfür vorgesehenen Abschnitt
der Karteikarte des Betreffenden vermerkt und den
Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt.
Erkrankt ein Schüler während der
Unterrichtszeit, so teilt er dies
der unterrichtenden Lehrkraft mit. Diese zuständige Lehrkraft
entscheidet entsprechend der beobachtbaren Symptome über das
weitere Vorgehen. Wenn der Schüler wegen Unwohlseins heim
möchte, so muss durch die Schule zuerst ein
Erziehungsberechtigter verständigt werden. Nur wenn dieser
zustimmt, kann der Erkrankte nach Hause gehen. Die Schule
ergreift, falls der Erkrankte nicht heim kann, die geeigneten
Maßnahmen, z.B. Ausruhen im Krankenzimmer, Aufenthalt an der
frischen Luft, notfalls Verständigung eines Arztes.
Der Schüler nimmt ein Formblatt mit dem Entlassungsgrund nach
Hause. Ein Erziehungsberechtigter bestätigt die Kenntnisnahme
durch seine Unterschrift.
Eine Beurlaubung vom Schulbesuch
ist nur in den besonders begründeten Ausnahmefällen, die in
§ 4 der Schulbesuchsverordnung gesetzlich geregelt sind,
auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten
möglich. Das Gesuch wird beim Klassenlehrer eingereicht, welcher
in Abstimmung mit der Schulleitung darüber entscheidet. Um die
Rechtmäßigkeit des Antrags zu klären, kann die Schule von den
Erziehungsberechtigten einen Nachweis fordern wie z.B. die Vorlage
eines Einladungsschreibens zu der Veranstaltung, für die der
Schüler vom Unterricht beurlaubt werden soll.
Die Freistellung von Schülern vom
Unterricht handhabt die Schule entsprechend § 3 der
Schulbesuchsverordnung.
Schüler werden vom Sportunterricht teilweise oder ganz befreit,
wenn ihr Gesundheitszustand dies erfordert. Von anderen Fächern
oder unterrichtlichen Veranstaltungen ist eine Befreiung nur in
besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Befreiung muss
rechtzeitig schriftlich von den Erziehungsberechtigten beantragt
werden. Das Gesuch ist an den Fachlehrer zu richten. Bei länger
dauernder Erkrankung des Schülers ist ein ärztliches Zeugnis
erforderlich. Wenn die körperliche Beeinträchtigung des
Schülers offensichtlich die Teilnahme am Unterricht nicht
erlaubt, so ist kein schriftlicher Antrag notwendig.
Freigestellte Schüler sind im Unterricht anwesend, soweit sie
nicht aus besonderen Gründen von der zuständigen Lehrkraft
beurlaubt sind.
Bei Vorliegen von Glaubens- und
Gewissensgründen besteht das Recht zur Abmeldung vom Religionsunterricht.
Diese Abmeldung ist bis zu 2 Wochen nach Beginn des Unterrichts
des Schulhalbjahres mit Wirkung für das Schulhalbjahr möglich.
Schüler der Klassen 8-10, die sich vom Religionsunterricht
abgemeldet haben, sind zur Teilnahme am Ethikunterricht
verpflichtet.
Der Besuch einer Arbeitsgemeinschaft
ist freiwillig, nach der Anmeldung jedoch bindend.
Wurde Unterrichtsstoff aufgrund einer
Erkrankung oder Beurlaubung versäumt, so ist dieser von den
Schülern eigenverantwortlich nachzuholen.
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